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10 Neuerungen, die Sie in der Steuererklärung 2025 entlasten!

1. Unbegrenzte Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen
Verluste aus Termingeschäften wie Optionen, Futures oder CFDs können ab 2025 wieder vollständig mit Gewinnen verrechnet werden. Die bisherige Deckelung entfällt, wodurch Anleger ihre Steuerlast deutlich effizienter optimieren können. Gerade bei aktiven Investoren entsteht hier ein spürbarer finanzieller Vorteil.


2. Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Eltern können ab 2025 bis zu 80 Prozent von maximal 6.000 Euro Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Das entspricht einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Im Vergleich zur bisherigen Regelung ergibt sich dadurch eine deutlich stärkere steuerliche Entlastung.


3. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wurde auf 255 Euro monatlich pro Kind angehoben. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind, ergänzt durch zusätzliche Freibeträge für Betreuung und Erziehung. Je nach Einkommen profitieren Familien automatisch von der jeweils günstigeren Variante.


4. Entlastung für Alleinerziehende greift früher
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dadurch wirkt sich die steuerliche Entlastung unmittelbar auf das monatliche Nettoeinkommen aus. Liquiditätsvorteile entstehen somit deutlich früher als bisher.


5. Klarstellung bei Krankenkassen-Boni bis 150 Euro
Bonuszahlungen der Krankenkasse bis zu 150 Euro jährlich gelten nicht mehr als Beitragserstattung. Dadurch bleiben die vollen Krankenversicherungsbeiträge weiterhin steuerlich absetzbar. Das verhindert eine indirekte steuerliche Benachteiligung bei gesundheitsbezogenen Bonusprogrammen.


6. Vereinfachung bei Spenden ins Ausland
Spenden an ausländische Organisationen werden steuerlich anerkannt, wenn diese im offiziellen Register geführt sind. Zusätzliche Nachweise zur Gemeinnützigkeit entfallen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und macht grenzüberschreitendes Engagement einfacher.


7. Erweiterte Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen
Die steuerliche Freigrenze für Photovoltaikanlagen wird ausgeweitet. Auch bei vermieteten Immobilien können Anlagen bis zu 30 kWp pro Einheit steuerfrei betrieben werden. Dadurch wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziell attraktiver.


8. Erweiterte Stundungsmöglichkeiten bei Immobilien
Die Steuer auf geerbte oder geschenkte Wohnimmobilien kann unter erweiterten Voraussetzungen gestundet werden. Die Regelung gilt nun für mehr Fälle und unabhängig von der Nutzung der Immobilie. In Erbfällen erfolgt die Stundung sogar zinslos, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert.


9. Erhöhter Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro für Ledige. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt vollständig steuerfrei. Dadurch erhöht sich das verfügbare Nettoeinkommen spürbar.


10. Mehr Zeit bei Steuerbescheiden
Durch verlängerte Postlaufzeiten gilt ein Steuerbescheid erst nach vier Tagen als zugestellt. Die Einspruchsfrist beginnt entsprechend später. Steuerzahler erhalten dadurch mehr Zeit, um Bescheide zu prüfen und zu reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Philip Roth

Quelle: Handelsblatt